Tuesday, 26th March 2024
26 März 2024

Drohnenalarm am Frankfurter Flughafen

In den vergangenen Monaten hatten Drohnen die Londoner Airports Gatwick und Heathrow vorübergehend lahmgelegt. Jetzt traf es Deutschlands größten Flughafen.

Wegen der Sichtung einer Drohne hat der Frankfurter Flughafen am Freitag für eine halbe Stunde seinen Betrieb eingestellt. Nach dem Prinzip „Safety First“ gab es in dem Zeitraum weder Starts noch Landungen, teilte ein Sprecher des Betreibers Fraport mit. Das Fluggerät war über dem südlichen Airportgelände entdeckt worden. Zunächst war von zwei Drohnen die Rede gewesen.

Die Bundespolizei machte sich mit einem Hubschrauber auf die Suche nach der Drohne, konnte sie bislang aber nicht sichten. Die Ermittlungen dauerten an, hieß es.

Flüge gestrichen oder verspätet 

Am größten deutschen Flughafen waren an diesem Tag von 1439 Verbindungen bis zum Abend rund 60 annulliert worden – viele allerdings im Zusammenhang mit einer Computerpanne im Flugsicherungszentrum Langen. Wegen der Drohne kamen laut Betreiber außerdem Verspätungen hinzu.

Der britische Flughafen Gatwick bei London war kurz vor Weihnachten mehrere Tage durch Drohnen lahmgelegt worden. 140.000 Passagiere waren von stornierten oder umgeleiteten Flügen betroffen. Im Januar gab es dann einen Drohnenalarm am Londoner Großflughafen Heathrow.

Gestrandete und genervte Passagiere am 21. Dezember am Airport Gatwick

Kein Abwehrsystem in Deutschland

Bundespolizeipräsident Dieter Romann hatte erst am Donnerstag davor gewarnt, dass so eine Situation auch jederzeit an deutschen Flughäfen eintreten könne. Nach seiner Einschätzung gibt es derzeit kein taugliches Abwehrsystem, das in städtischen Gebieten Drohnen sicher erkennen, identifizieren oder im Zaum halten könnte.

„Die technische Fortentwicklung zur kommerziellen Nutzung von Drohnen bis hin zu autonomen Lufttaxitransporten wird kaum aufzuhalten sein – und das will auch niemand“, sagte Romann bei einer Sicherheitstagung in Potsdam. „Aber dem missbräuchlichen Einsatz, sei es als fliegender Sprengsatz oder nur als störendes Spielzeug, muss entschieden entgegengetreten werden.“

Drohnen sind nicht nur in der Nähe von Flughäfen aus Sicherheitsgründen verboten

158 Zwischenfälle mit Drohnen

Die Deutsche Flugsicherung hatte im vergangenen Jahr 158 Behinderungen des regulären Luftverkehrs durch Drohnen registriert, etwa 80 Prozent mehr als noch 2017. Im Großraum von Airports seien 125 Fälle gemeldet worden, erklärte das bundeseigene Unternehmen, das für die Flugverkehrskontrolle in Deutschland zuständig ist. 

In Deutschland sind Drohnenflüge über dem Start- und Landebereich an Flughäfen verboten, genauso wie über Krankenhäusern, Gefängnissen, Behörden, Bundesstraßen, Bahnanlagen oder Menschenmengen. Dort, wo sie erlaubt sind, müssen die Geräte während des Fluges grundsätzlich in Sichtweite bleiben und dürfen nicht höher als 100 Meter fliegen. Ausnahmen gibt es auf Modellflugplätzen.

se/mak (dpa, rtr, afp)

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