Saturday, 20th April 2024
20 April 2024

Hochschulpräsidien müssen unabhängig sein

Wer selbstbewusste, also unabhängige und nur der Institution verpflichtete Hochschulleitungen will, darf sie nicht an die kurze Leine von Wahlgremien legen, meint unser Kolumnist.

Unser Kolumnist George Turner.

Anlässlich der Übergabe des Berichts zur Exzellenzinitiative hat der Vorsitzende, Dieter Imboden, den deutschen Hochschulen ins Stammbuch geschrieben, dass ihnen Mut und Entscheidungsbereitschaft fehle. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, wie die für die jeweilige Institution Verantwortlichen ins Amt gelangen und wie die Wahlkörper zusammengesetzt sind.

An einigen Universitäten gab es in der Vergangenheit „Wahlkapitulationen“, die bedeuteten, dass zum Beispiel Kandidaten aus dem Mittelbau oder aus der Verwaltung zu Präsidenten gewählt wurden, nachdem sie Zugeständnisse an die Gruppe der Studenten derart gemacht hatten, zukünftig Personalentscheidungen in bestimmten Bereichen nur nach Absprache mit der betreffenden Gruppe vorzunehmen. Die Folge sind Rücksichtnahmen und Abhängigkeiten.

Die Mehrheit der Professoren ist „theoretisch“

Wer selbstbewusste, also unabhängige und nur der Institution verpflichtete Hochschulleitungen will, darf sie nicht an die kurze Leine von Wahlgremien legen. Auch wenn Hochschulräte oder Kuratorien bei der Auswahl ein gewichtiges Wort mitzusprechen haben, kommt es auf das universitäre Wahlgremium an. Das in Gesetz oder Satzung beziehungsweise Grundordnung vorgesehene Organ hat Mitglieder aus allen Gruppen (Professoren, wissenschaftliche Mitarbeiter, Studenten, nicht-wissenschaftliche Mitarbeiter, jeweils m/w). Die Mehrheit der Professoren ist „theoretisch“. Die Professoren neigen, anders als die Studierenden, am wenigsten dazu, en bloc abzustimmen.

Deshalb ist die Debatte an der TU Berlin, diese auf der Grundlage von Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts als zwingend vorausgesetzte Mehrheit zu beseitigen, letztlich belanglos. Kontraproduktiv wird es dann, wenn für eine Wahl von Kandidaten vorgeschrieben wird, dass aus jeder der anderen Statusgruppen eine Mindestzahl von Stimmen erforderlich ist, wie es die TU in einem zu schaffenden Wahlkonvent vorsehen möchte. Das lädt zu Blockaden geradezu ein. Solche Erscheinungen lassen sich möglicherweise nur durch Zugeständnisse der Kandidaten beseitigen. Dies schafft Abhängigkeiten und mindert das Selbstbewusstsein.

Wer in der Öffentlichkeit respektierte Hochschulen will, braucht Leitungen, die unabhängig sind. Das gilt im Außenverhältnis, aber auch nach innen. Wenn Gremien, die über die Konstruktion der Institution, und damit auch über den Wahlmodus der Leitung, zu befinden haben, dies nicht begreifen, dürfen sie sich nicht wundern, wenn ihnen Zeugnisse ausgestellt werden, wie es eingangs geschildert wird.

Wer mit dem Autor diskutieren möchte, kann ihm eine e-mail senden: george.turner@t-online.de

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